Die Lage bei eBay hatte sich eigentlich stabilisiert und die Zahl der Abmahnungen ist spürbar zurückgegangen. Offensichtlich hat sich herumgesprochen, dass und wie bei eBay richtig über das Widerrufsrecht zu belehren ist und wie die sonstigen Informationspflichten zu erfüllen sind. Der Schein trügt allerdings: sogenannte Hybrid-Landing-Pages verstoßen möglicherweise gegen geltendes Verbraucherschutzrecht und sind damit wettbewerbswidrig. Eine erste Abmahnung zu diesem Thema liegt uns vor. (weiterlesen…)
