Erstaunliches ist zu hören vom LG Dortmund: Dort ist man ausweislich eines Beschlusses vom 07.04.2011 (20 O 19/11) der Meinung, die Umstände des Vertragsschlusses bei eBay-Angeboten würden regelmäßig dazu führen, dass die Widerrufsfrist auch nach der jüngsten Gesetzesänderung nicht 14 Tage, sondern einen Monat beträgt. Da es sich um eine Eilentscheidung ohne Begründung handelt, liegen die genauen Gründe hierfür im Dunkeln. (weiterlesen…)
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Mit ‘Widerrufsrecht’ getaggte Artikel
08. Juni 2011
LG Dortmund: Widerrufsfrist bei eBay regelmäßig 1 Monat
23. Mai 2011
OLG Brandenburg: Rücksendekosten nach Widerruf – Anforderungen an die vertragliche Vereinbarung
Nach der Regelung des § 357 Abs. 2 S. 3 BGB können dem Verbraucher im Falle des Widerrufs seiner auf Abschluss eines Fernabsatzvertrages gerichteten Vertragserklärung unter bestimmten Umständen die Kosten der Rücksendung der Ware auferlegt werden. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Brandenburg (Urteil vom 22.02.2011 – 6 U 80/10) allerdings nur für die “regelmäßigen Kosten der Rücksendung” und auch nur dann, wenn dem eine entsprechende vertragliche Regelung zugrunde liegt. (weiterlesen…)
22. Februar 2009
OLG Frankfurt: Angabe von Telefon-Nummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig
Nach wie vor ist festzustellen, dass zahlreiche Online-Händler im Rahmen der Widerrufsbelehrung bei eBay oder in Online-Shops neben ihrem Namen, der Anschrift und ggf. einer Fax-Nummer auch die Telefon-Nummer nennen und damit eine Abmahnung riskieren. Dabei hat das OLG Frankfurt bereits im Jahre 2004 entschieden, dass dies wettbewerbswidrig und abmahnfähig ist. (weiterlesen…)
16. Juli 2007
OLG Hamm: Widerrufsbelehrung auf der “Mich”-Seite nicht ausreichend
Die Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht unter “mich” genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen, da der Käufer nicht auf die Idee kommt, diese Information unter der Rubrik “Angaben zum Verkäufer” / “mich” abzurufen. Dass hierfür nur ein Klick erforderlich wäre, spielt keine Rolle, da der Käufer bereits diesen nicht tätigt. Der Verstoß gegen die gesetzliche Belehrungspflicht über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften ist wettbewerbswidrig. (weiterlesen…) |
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Moosmayer, Hoffmann & Partner
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