Erstaunliches ist zu hören vom LG Dortmund: Dort ist man ausweislich eines Beschlusses vom 07.04.2011 (20 O 19/11) der Meinung, die Umstände des Vertragsschlusses bei eBay-Angeboten würden regelmäßig dazu führen, dass die Widerrufsfrist auch nach der jüngsten Gesetzesänderung nicht 14 Tage, sondern einen Monat beträgt. Da es sich um eine Eilentscheidung ohne Begründung handelt, liegen die genauen Gründe hierfür im Dunkeln. (weiterlesen…)
