Der Bundesgerichtshof hat in einer am 11.03.2009 verkündeten Entscheidung (I ZR 114/06) ausgeführt, dass der Inhaber eines eBay-Accounts u.U. für Rechtsverletzungen (Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht etc.) Dritter haftet, wenn er diesen den Zugang zu dem Benutzerkonto verschafft oder die hierfür erforderlichen Zugangsdaten nicht ausreichend gesichert hat. (weiterlesen…)
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