Werbung mit Preisangaben
Müssen in der Werbung Preisangaben gemacht werden?
Es existiert keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, Werbemaßnahmen im Internet mit einer Preisangabe zu versehen. Und zwar auch dann nicht, wenn ein konkretes Produkt beworben wird. Der Händler entscheidet damit in der Regel völlig frei über das Ob einer Preisangabe. Dies gilt freilich nicht für konkrete Produktangebote, die den Interessenten unmittelbar zu einer verbindlichen Bestellung veranlassen sollen.
Wie muss die Angabe des Preises allgemein erfolgen?
Die Angabe muss den Grundsätzen der Preiswahrheit und Preisklarheit entsprechen. Dies bedeutet, dass der verlangte Preis leicht erkennbar und deutlich lesbar sein muss, was einen hinreichend engen Zusammenhang zwischen der angebotenen Ware oder Dienstleistung erfordert, um die jederzeitige Preistransparenz zu gewährleisten.
Wann ist eine Preisangabe erforderlich?
Eine Preisangabe ist immer dann erforderlich, wenn der Kunde unmittelbar zu einer Bestellung veranlasst werden soll. Ohne diese ist eine bindende Erklärung des Kunden im Hinblick auf den Erwerb der Ware oder Dienstleistung aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Spätester Zeitpunkt hierfür ist vor dem Hinzufügen der Ware zum Warenkorb oder vergleichbaren Handlungen, die der Bestellung unmittelbar vorgelagert sind. Anders kann dies sein, wenn der Käufer den Preis selbst wählen kann bzw. vorschlagen soll und der Verkäufer dann entscheidet, ob er das Angebot annehmen will.
Was ist der Endpreis?
Anzugeben ist stets der tatsächlich verlangte Endpreis, also der Preis, der vom Kunden für die in Anspruch genommene Leistung letztlich zu bezahlen ist. Dieser Preis muss sämtliche Bestandteile enthalten, die als Vergütung für die Ware oder Dienstleistung anzusehen sind, insbesondere auch die Umsatzsteuer. Nicht zum Endpreis gehören Versandkosten, weil diese keinen Entgeltcharakter haben, also nicht im Austausch gegen die Ware geleistet werden.
Welche Angaben sind neben dem Endpreis erforderlich?
Im Fernabsatz, also vor allem beim Internethandel, sind neben dem Endpreis zwingend auch die ausdrücklichen Angaben erforderlich,
- dass der angegenene Preis die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthält und
- ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen.
In der Praxis geschieht dies regelmäßig mittels der Angabe "inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten", wenngleich der Zusatz "inkl. MwSt. und sonstiger Preisbestandteile zzgl. Versandkosten" den gesetzlichen Anforderungen eher gerecht würde. Da hiermit noch nichts zur Höhe der Versandosten gesagt ist, muss der entsprechende Text mit einer diesbezüglichen Informationsseite verlinkt werden, auf der diese Kosten oder jedenfalls eine Berechnungsgrundlage ersichtlich sind. Wenn keine Versandkosten anfallen, muss auch dies angegeben werden - z.B. mit dem Text "versandkostenfrei". Absehen sollte man von der Angabe "ohne Versandkosten", weil dann wieder nicht klar ist, ob solche anfallen.
Was ist der Grundpreis und wann muss dieser angegeben?
Gem. § 2 PAngV (Preisangabenverordnung) ist in bestimmten Fällen die Angabe des sogenannten Grundpreises erforderlich, nämlich immer dann, wenn Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. In diesen Fällen ist neben dem Endpreis der Preis pro Mengeneinheit (= Grundpreis) anzugeben. Die maßgebliche Mengeneinheit bestimmt sich hierbei nach dem üblichen Nenngewicht oder Nennvolumen. Grundsätzlich bezieht sich die Grundpreisangabe auf 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter. Bei einem üblichen Nenngewicht oder Nennvolumen der Ware von 250 Gramm oder Milliliter ist die maßgebliche Mengeneinheit 100 Gramm oder 100 Milliliter, bei 100 Litern, 50 Kilogramm oder 100 Metern ist auf die im Verkehr übliche Mengeneinheit zurückzugreifen.
Besonderheiten bestehen beim Abtropfgewicht (nur auf dieses ist der Grundpreis zu beziehen) und bei Haushaltswaschmitteln (Grundpreisangabe pro Anwendung). Bei Wasch- und Reinigungsmitteln gilt letzteres, wenn diese einzeln portioniert sind und die Zahl der Portionen zusätzlich zur Gesamtfüllmenge angegeben ist.
Wie und wo ist die Höhe der Versandkosten anzugeben?
Die Höhe der Versandkosten kann entweder betragsmäßig oder - wenn die Angabe des genauen Betrages vor der Bestellung nicht möglich ist - als Berechnungsgrundlage angegeben werden. Es muss jedenfalls gewährleistet sein, dass der Kunde die Versandkosten für den momentan betrachteten Artikel abschätzen kann. Da die Höhe der Versandkosten u.a. von der Zahl der letztlich bestellten Artikel abhängt, müssen die Versandkosten spätestens im Warenkorb konkret angegeben werden. Die Angabe der Versandkosten kann entweder direkt, über einen deutlich erkennbaren Sternchenhinweis* auf derselben Seite oder die Verlinkung einer entsprechenden Informationsseite erfolgen.
Da die Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Internetkunde mit der Erhebung von Versandkosten rechnet, reicht es aus, wenn deren Höhe bzw. Berechnung auf einer Seite angegeben wird, die vor dem Einlegen der Ware in den Warenkorb notwendig aufgerufen werden muss. Die Angabe hat also spätestens auf der Seite zu erfolgen, auf der dies ermöglicht wird. Danach ist es zu spät.
Muss auch ein Kleinunternehmer gem. § 19 UStG die Angabe "inkl. MwSt." machen?
Im Grunde ja. Die PAngV (Preisangabenverordnung) unterscheidet nämlich nicht nach vorsteuerabzugsberechtigten und nicht vorsteuerabzugsberechtigten Händlern. Allerdings birgt die Angabe die Gefahr einer Abmahnung, weil sie in bestimmten Fällen irreführend sein kann. Der gewerbliche Kunde, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, geht angesichts der Angabe "inkl. MwSt." nämlich davon aus, dass er 19/119 des verlangten Preises im Wege des Vorsteuerabzuges beim Finanzamt geltend machen kann und stellt später fest, dass der Kleinunternehmer in seiner Rechnung überhaupt keine MwSt. ausweist. Dieser Widerspruch lässt sich nur so lösen, dass man statt "inkl. MwSt." Folgendes schreibt: "Endpreis inkl. aller Preisbestandteil. Die MwSt. wird gem. § 19 UStG nicht augewiesen". Dies ist bei eBay und Amazon aber leider nicht möglich. Hier muss man sich zwischen Pest und Cholera entscheiden. Die Entscheidung, die Angabe "inkl. MwSt." gleichwohl zu machen, dürfte allerdings die bessere sein.
